Einteilung für die Hausarbeitseinsicht Einführung in das Zivilrecht (FPZ) am 25.03.2022 [24.03.22]
Sehr geehrte Studierende,
Der Einsichtstermin "Hausarbeit Einführung in das Zivilrecht (FPZ)" wird am 25.03.2022 für alle angemeldeten Teilnehmenden um 11.00 Uhr in HS 7 stattfinden. Für die Teilnahme ist ein 3G-Nachweis mitzubringen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Einsicht ist eine vorherige Anmeldung.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hygienemaßnahmen der Universität Hohenheim und das Zutritts- bzw. Teilnahmeverbot bei typischen Covid-19-Symptomen.
Des Weiteren sind die Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und die Regelungen der Corona-Verordnung Absonderung zu befolgen.
Zudem folgende wichtige Information zum Ablauf der Veranstaltung:
- Wartebereiche befinden sich im Freien vor den Hörsälen bzw. Gebäuden.
- Nur registrierte Teilnehmer*innen dürfen an der jeweiligen Veranstaltung teilnehmen.
- Für jede Veranstaltung müssen Sie vor Ort am jeweiligen Hörsaal Ihre Kontaktdaten angeben. Scannen Sie dazu mit Ihrem Mobiltelefon den hörsaalspezifischen QR-Code am Hörsaaleingang ab und geben Ihre Kontaktdaten (Name, Nachname, Telefonnummer, Anschrift) ein. Die Bestätigungsseite ist geöffnet zu lassen und der Hygienehilfe vorzuzeigen. Dies dient ausschließlich der schnelleren Nachverfolgung von Infektionsketten. Ihre Daten werden nach vier Wochen automatisch gelöscht. Details in den FAQs Kontaktdatenerfassung.
- Für den Zutritt ist ein 3G-Nachweis mitzubringen.
- Die Bestuhlung in den Hörsälen ist unterabständig. Bitte achten Sie dennoch darauf, auf dem Campusgelände nach Möglichkeit einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Vor, während und nach der Veranstaltung wird regelmäßig gelüftet, dabei kann Zugluft entstehen und es zu Temperaturschwankungen kommen.
- Bei Gebäudezutritt müssen die Hände desinfiziert werden.
- An der Universität herrscht allgemeine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Gebäuden, in Eingangsbereichen und im Freien, wenn der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann.
- Eine generelle Befreiung von der Maskenpflicht ist nur aus gesundheitlichen Gründen mit ärztlichem Attest möglich. Das Attest ist bei jedem Einlass vorzuzeigen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an daniel.krafft@uni-hohenheim.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lehrstuhl 550a