Klausureinsicht Einführung in das Zivilrecht am 29.01.2019 - PK v. 12.10.2018 [14.01.19]
Die Klausureinsicht findet am 29.01.2019 von 14:00 bis 17:30 Uhr in Hörsaal 7 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung zur Einsicht erfolgt über das KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 14.01.2019 und endet am 25.01.2019. Zum Einsichtstermin ist der Studierendenausweis mitzubringen. Nach Ende der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in Kleingruppen von 15-20 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 14:00 bis 17:30 Uhr zugewiesen. Diese Einteilung ist verbindlich. Sie wird am Montag, den 28.01.2019 auf der Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine Möglichkeit mehr die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, es sei denn, es wird bis zum 29.01.2019 ein ärztliches Attest vorgelegt.