Klausureinsicht Recht 1 (Zivilrecht) v. 2. August 2013 [14.10.13]
Die Klausureinsicht findet am Mittwoch, 30.10.2013 von 14:00-17:00 Uhr voraussichtlich in HS S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt über das KVS.
Die Anmeldefrist beginnt am 15.10.2013 und endet am 23.10.2013. Im Einsichtstermin ist der Studierendenausweis vorzulegen.
Nach Ende der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in Kleingruppen von 10-15 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 14-17 Uhr zugewiesen. Diese Einteilung ist verbindlich. Sie wird spätestens am Montag, 28.10.2013 bis 10:00 Uhr auf der individuellen Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben.
Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden.
Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine Möglichkeit mehr, die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, es sei denn es wird bis zum 2.11.13 ein ärztliches Attest vorgelegt. In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem Einsichtstermin möglich.