Klausureinsicht Recht II (Ausgewählte Probleme des Zivilrechts) [25.07.16]
Die Klausureinsicht findet am Dienstag, 09.08.2016 ab 14:00 Uhr in Hörsaal S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist
nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt über das
KVS. Die Anmeldung ist ab jetzt bis 07.08.2016 möglich.
Zum Einsichtstermin ist der Studentenausweis mitzubringen. Nach Ende
der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in
Kleingruppen von 10-15 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue
Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 14-17 Uhr zugewiesen. Diese
Einteilung ist verbindlich. Sie wird auf der individuellen Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben (spätestens am Montag, 08.08.2016). Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine
Möglichkeit mehr, die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen,
es sei denn es wird ein ärztliches Attest vorgelegt.
In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem
Einsichtstermin möglich.