Klausureinsicht Recht II (Ausgewählte Probleme des Zivilrechts)  [07.05.16]

Die Klausureinsicht findet am Dienstag, 10.05.2016 ab 14:00 Uhr in Hörsaal S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist 
nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt über das 
KVS
Zum Einsichtstermin ist der Studentenausweis mitzubringen. Nach Ende 
der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in 
Kleingruppen von 10-15 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue 
Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 14-16 Uhr zugewiesen. Diese 
Einteilung ist verbindlich. Sie wird auf der individuellen Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine 
Möglichkeit mehr, die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, 
es sei denn es wird ein ärztliches Attest vorgelegt. 
In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem 
Einsichtstermin möglich.


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