Zweite Klausureinsicht Einführung in das Zivilrecht (FPZ) - PK v. 12.10.18 Einsichtstermin am 10.04.19   [12.03.19]

Die Klausureinsicht findet am 10.04.2019 von 09:00 bis 11:00 Uhr in Hörsaal S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung zur Einsicht erfolgt über das KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 12.03.2019 und endet am 05.04.2019. Zum Einsichtstermin ist der Studierendenausweis mitzubringen. Nach Ende der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in Kleingruppen von 15-20 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 09:00 bis 11:00 Uhr zugewiesen. Diese Einteilung ist verbindlich. Sie wird am Montag, den 08.04.2019 auf der Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine Möglichkeit mehr die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, es sei denn, es wird bis zum 10.04.2019 ein ärztliches Attest vorgelegt


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