2. Klausureinsicht Recht II (Ausgewählte Probleme des Zivilrechts) [23.04.15]
Die 2. Klausureinsicht findet am Dienstag, 12.05.2015 von 13:00 bis
14:00 Uhr in Hörsaal S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist
nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt über das
KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 24.04.2015 und endet am 09.05.2015.
Zum Einsichtstermin ist der Studentenausweis mitzubringen. Nach Ende
der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in
Kleingruppen von 10-15 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue
Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 13-16 Uhr zugewiesen. Diese
Einteilung ist verbindlich. Sie wird spätestens am Montag, 11.05.2015
bis 18 Uhr auf der individuellen Homepage des Lehrstuhls unter
"Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt
werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen
Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine
Möglichkeit mehr, die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen,
es sei denn es wird bis zum 21.04.15 ein ärztliches Attest vorgelegt.
In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem
Einsichtstermin möglich.