Klausureinsicht "Bürgerliches Recht für Wirtschaftsinformatiker" - Klausur vom 18.12.2012  [18.01.13]

Klausureinsichtstermin am 06.02.2013 von 9.00-10.00 Uhr im S04

Der Klausureinsichtstermin ist am 06.02.2013 von 9.00 bis 10.00 Uhr im S04.

Voraussetzungen der Einsichtnahme:

Eine Klausureinsicht ist nur möglich, wenn eine Anmeldung über das KVS erfolgt ist. Die Anmeldung ist in der Zeit vom 30.01.2013 bis 04.02.2013 möglich. Der Studentenausweis ist zum Klausureinsichtstermin mitzubringen. Andernfalls kann eine Klausureinsicht nicht erfolgen. Klausureinsicht wird nur den Studenten gewährt, die spätestens um 9.15 Uhr anwesend sind.

Studenten, die sich zum Einsichtstermin angemeldet haben, jedoch an dem Einsichtstermin kurzfristig verhindert oder krank sind, müssen innerhalb einer Woche ab dem Einsichtstermin ein ärztliches Attest vorlegen. Wird kein Attest vorgelegt, ist keine Einsichtnahme mehr möglich. In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem der beiden Einsichtstermine möglich.

 


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