Zweiter Einsichtstermin Klausur "Einführung in das Zivilrecht" vom 15.07.2019 (HPZ) [30.12.19]
Sehr geehrte Studierende, für die Zivilrechtsklausur vom 15.07.2019 (HPZ) findet am 07.01.2020 von 10:00 bis 11:00 Uhr in Hörsaal S04 ein zweiter Einsichtstermin statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung zur Einsicht erfolgt über das KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 30.12.2019 und endet am 05.01.2020. Zum Einsichtstermin ist der Studierendenausweis mitzubringen. Nach Ende der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in Kleingruppen von 15-20 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 10:00 bis 11:00 Uhr zugewiesen. Diese Einteilung ist verbindlich. Sie wird am Montag, den 06.01.2020 auf der Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine Möglichkeit mehr die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, es sei denn, es wird bis zum 09.01.2020 ein ärztliches Attest vorgelegt. Ihr Lehrstuhl 550A