Klausureinsicht Arbeitsrecht vom 05.03.2013  [27.03.13]

Der Einsichtstermin zur Klausur "Arbeitsrecht" vom 05.03.2013 findet am 10.04.2013 um 9 Uhr im S04 statt.

Die Klausureinsicht kann nur gewährt werden, wenn eine erfolgreiche Anmeldung im KVS erfolgt ist. Die Anmeldung ist möglich in der Zeit vom 27.03.2013 bis 08.04.2013.

Der Studentenausweis ist zum Klausureinsichtstermin mitzubringen. Studierende, die Einsicht nehmen wollen, müssen spätestens um 9.15 Uhr im S04 anwesend sein.

Wer angemeldet ist und krank wird oder kurzfristig verhindert ist am Einsichtstermin teilzunehmen, hat ein ärztliches Attest vorzulegen. Andernfalls geht der Anspruch auf Teilnahme an einem weiteren Einsichtstermin verloren. In jedem Fall ist pro Klausur nur die Teilnahme an einem Einsichtstermin möglich.


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