Klausureinsicht zivilrechtlicher Teil der Klausur Recht 1 vom 23.07.2012 [17.09.12]
Anmeldung zur KlausureinsichtFür den zivilrechtlichen Teil der Klausur Recht 1 vom 23.07.2012 werden 2 Einsichtstermine angeboten.
Der erste Einsichtstermin findet am 08.10.2012 von 14:00 Uhr (s.t.) bis 15:30 Uhr in HS 6 statt. Die Teilnahme an dem Klausureinsichtstermin ist nur nach vorheriger Anmeldung über das KVS möglich. Die Anmeldefrist beginnt am 04.10.12 und endet am 07.10.12.
Die Klausur kann nur einsehen, wer angemeldet ist und seinen Studentenausweis zum Einsichtstermin mitbringt.
Wer angemeldet ist, aber wegen Krankheit kurzfristig nicht an dem Einsichtstermin teilnehmen kann, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Ohne Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb einer Woche ab dem Einsichtstermin besteht für Teilnehmer, die zum ersten Einsichtstermin angemeldet sind, keine Möglichkeit zur Teilnahme am zweiten Einsichtstermin.
In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem der beiden Einsichtstermine möglich.
Der Termin der zweiten Klausureinsicht steht derzeit noch nicht fest und wird separat auf der Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" angekündigt. Der Termin wird voraussichtlich am Anfang der Vorlesungszeit sein. Wir bitten von Anfragen am Lehrstuhl abzusehen.