Klausureinsicht Recht I FPZ (Einführung in das Zivilrecht) - PK v. 14.10.16 2. Einsichtstermin am 21.03.2017 [28.02.17]
Die Klausureinsicht findet am 21.03.2017 von 14:00 bis 17:00 Uhr in Hörsaal S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung zur Einsicht erfolgt über das KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 28.02.2017 und endet am 19.03.2017. Zum Einsichtstermin ist der Studentenausweis mitzubringen. Nach Ende der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in Kleingruppen von 10-15 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 14:00 bis 17:00 Uhr zugewiesen. Diese Einteilung ist verbindlich. Sie wird am Montag, 20.03.2017 auf der Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine Möglichkeit mehr die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, es sei denn, es wird bis zum 23.03.2017 ein ärztliches Attest vorgelegt.