Klausureinsicht Recht 2 am 11.06.2013 (Klausur vom 22.02.2013)  [29.05.13]

Der Einsichtstermin findet am Dienstag, 11.06.2013 von 8:00 bis 09:30 Uhr in Hörsaal 7 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung erfolgt über das KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 30.05.2013 und endet am 05.06.2013. Zum Einsichtstermin ist der Studentenausweis mitzubringen. Bitte beachten Sie, dass die Klausureinsicht nur erfolgen kann, wenn Sie spätestens um 09:00 anwesend sind.

Wer angemeldet und kurzfristig wegen Krankheit verhindert ist, an dem Einsichtstermin teilzunehmen, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Ohne Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb einer Woche ab dem Termin der Klausureinsicht besteht für bereits angemeldete Studenten keine Möglichkeit mehr zur Teilnahme an einem zweiten Einsichtstermin. In jedem Fall ist pro Klausurteilnehmer nur die Teilnahme an einem der beiden Einsichtstermine möglich.

 


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