Keine Vorkorrektur für die Klausur "Einführung in das Zivilrecht" [17.07.24]
Liebe Studierende,
wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Vorkorrektur für Klausuren durchführen. Dies gilt insbesondere für die Klausur "Einführung in das Zivilrecht", sowohl für den Hauptprüfungszeitraum, als auch für den Folgeprüfungszeitraum.
Bitte beachten Sie dies für Ihre Klausurplanung - insbesondere wenn Sie auf die Note zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen sind. Wir empfehlen daher, die Klausur nicht auf das 6. Semester zu schieben.
Ihr Lehrstuhl 550 A