Klausureinsicht Recht II (Ausgewählte Probleme des Zivilrechts)  [30.03.16]

Die Klausureinsicht findet am 18.04.2016 von 14:00 bis 17:00 Uhr in Hörsaal S 04 statt. Die Einsichtnahme in die Klausur ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung zur Einsicht erfolgt über das KVS. Die Anmeldefrist beginnt am 04.04.2016 und endet am 12.04.2016. Zum Einsichtstermin ist der Studentenausweis mitzubringen. Nach Ende der Anmeldefrist werden die angemeldeten Teilnehmer vom Lehrstuhl in Kleingruppen von 10-15 Personen eingeteilt und bekommen eine genaue Uhrzeit innerhalb des Zeitraumes von 14:00-17:00 zugewiesen. Diese Einteilung ist verbindlich. Sie wird spätestens am Freitag, 15.04.2016 auf der individuellen Homepage des Lehrstuhls unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Terminwünsche können nicht berücksichtigt werden. Wer angemeldet war und zu dem individuell zugewiesenen Einsichtstermin nicht bzw. nicht pünktlich erscheint, hat keine Möglichkeit mehr, die Klausur zu einem späteren Zeitpunkt einzusehen, es sei denn es wird bis zum 25.04.16 ein ärztliches Attest vorgelegt.


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